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Medikamentensprechstunde

Nicht selten sind Patienten so schwer erkrankt, dass sie nicht nur eine reine Psychotherapie benötigen, sondern zusätzlich Medikamente erhalten sollten. Da niedergelassene psychologische Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben dürfen, bieten wir für alle Patienten bei Bedarf eine Medikamentensprechstunde an.

Psychopharmakotherapie

 

Darüber hinaus bieten wir als gesondertes Kooperationsangebot für niedergelassene psychologische Psychotherapeuten eine Medikamentensprechstunde an. So können die Patienten der niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten bei Bedarf zeitnah eine leitliniengemäße Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie erhalten und nachhaltig stabilisiert werden. 

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Besonders wichtig ist, dass eine medikamentöse Behandlung nur nach einer sorgfältigen Diagnostik erfolgen sollte. Dies hängt damit zusammen, dass eine Psychopharmakotherapie Vorerkrankungen verstärken können, oder umgekehrt körperliche Leiden Nebenwirkungen verursachen oder verstärken können. 

Labor und EKG-Untersuchungen sind daher am Anfang einer Behandlung und im Verlauf von großer Bedeutung. Grundlegend gilt bei der Psychopharmakotherapie “So viel wie nötig, so wenig wie möglich”. Ziel des Psychiaters und der Behandlung ist es dem Patienten ein selbstbestimmtes und nebenwirkungsfreies oder nebenwirkungsarmes Leben zu ermöglichen. 

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